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Förderung für den Einbau einer Alarmanlage |
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Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeinderat die Gewährung einer Förderung für den Einbau einer Alarmanlage durch ein professionelles Unternehmen in einer Wohnhaus pro Liegenschaft in Höhe von 20% des vorgelegten Rechnungsbetrages (jedoch max. € 300,--), unter Vorlage eines Einbauzertifikates, einstimmig.
zum Ansuchen |
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Förderung von Mehrweggeschirr |
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Ab 01.01.2009 erhalten Privatpersonen und Vereine seitens der Marktgemeinde eine Förderung in der Höhe von 25 % auf die Miet- und Reinigungskosten (Nettobetrag) für die Verwendung von Geschirr (z.B. aus Porzellan oder Arcopal), Metallbesteck, Gläser und Mehrwegbecher bei Festen, Feiern oder sonstigen Veranstaltungen. Durch den Verzicht auf Einweggeschirr kann das Abfallaufkommen erheblich reduziert werden.
Eventuelle Fehlbestände (z.B. Bruchgeschirr) sind von dieser Förderung ausgenommen.
Voraussetzungen für die Auszahlung einer Förderung:
Formloses Förderungsansuchen
Vorlage Rechnungskopie
Vorlage Zahlungsbestätigung
Übermittlung der Bankdaten (Kontoname, Kontonummer, BLZ)
Wir weisen darauf hin, dass bereits seit 2003 eine Förderung in der Höhe von 50 % der Nettokosten beim Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung (Feldkirchner Straße 96, 8055 Seiersberg, Telefon: 0316/680040; www.awv-graz-umgebung.at) beantragt werden kann.
Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt unter der Nummer 0316/291135-13 (Frau Bernhard) |
Zusätzlich zum Windelgutschein des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung in Höhe von EUR 100,-- bei Kauf einer Grundausstattung bzw. EUR 50,-- bei Kauf eines Nachrüstpaketes bezahlt die Gemeinde Feldkirchen bei Graz zur Erstausstattung mit waschbaren Höschenwindeln gegen Vorlage der Rechnung EUR 25,--. |
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Erziehungsberechtigten erhalten für ihre Kinder einen Zuschuss in Höhe von täglich EUR 7,00. |
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Schikurse, Schullandwochen, Schul-Sprachreisen |
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Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder einen Zuschuss im Gemeindeamt beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt derzeit EUR 30,--. |
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Für alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Feldkirchen bei Graz werden im ersten Lehrjahr EUR 730,-- und in den weitern Lehrjahren EUR 150,-- ausbezahlt. Für alle Lehrlinge die ihren Hauptwohnsitz nicht in Feldkirchen haben, werden pro Lehrjahr EUR 150,-- ausbezahlt. |
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Für Landwirte werden gegen Vorlage der Tierarztrechnung die Kosten der Besamung zur Gänze übernommen. |
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Einbau eines Partikelfilters: |
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Für den nachträglichen Einbau eines Partikelfilters gewährt die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz einen Zuschuss in der Höhe von EUR 100,--. Voraussetzung ist die Vorlage der Rechnung und der nachgewiesene Erhalt der Landesförderung. |
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Alternative Energieanlagen |
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Der Einbau von Solaranlagen wird mit EUR 50.- pro m² Kollektorfläche höchstens jedoch mit EUR 500.- gefördert. Wärmepumpen und moderne Holzheizungen werden mit einem einmaligen Förderungsbetrag in Höhe von EUR 300,-- gefördert. Die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses fördert die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz mit EUR 300.- Die Auszahlung der Förderungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass auch vom Amt der Stmk. Landesregierung eine Förderung gewährt wird. Weitere Förderungen des Landes Steiermark: klicken Sie hier |
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Ankauf von Elektrofahrrädern |
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.09.2009 die Förderung für Privatpersonen für die Anschaffung von einspurigen Elektrofahrzeugen in Höhe von 20 % des Anschaffungswertes, max. jedoch EUR 200,00, einstimmig beschlossen.
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Förderung von einspurigen Elektrofahrzeugen |
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Hier finden Sie das Formular für die Förderung von einspurigen Elektrofahrzeugen. (20% des Anschaffungsertes, max. jedoch EUR 200,00)
Förderung von einspurigen Elektrofahrzeugen |
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