Förderung für den Einbau einer Alarmanlage PDF Drucken E-Mail

Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeinderat die
Gewährung einer Förderung für den Einbau einer Alarmanlage
durch ein professionelles Unternehmen in einer Wohnhaus pro
Liegenschaft in Höhe von 20% des vorgelegten Rechnungsbetrages
(jedoch max. € 300,--), unter Vorlage eines Einbauzertifikates, einstimmig.

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